Der Mietspiegel, das transparenteste und einfachste Mittel, um im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens den Nachweis der ortsüblichen Vergleichsmiete zu erbringen. Dieser wird gemeinsam von Vertretern der Mieter- und Vermieterseite erstellt. Grundlage hierzu sind die §558c und §558d BGB. Der aktuelle Kölner Mietspiegel ist Begründungsmittel.